Was ist vor deinem Tattoo-Termin zu beachten
Ich arbeite ausschließlich nach Terminvereinbarung. Wenn du einen Termin (Beratungs- oder Tattoo Termin) mit mir vereinbaren möchtest, rufe mich bitte an oder nutze das Kontaktformular. Ich bin immer Dienstag bis Freitag von 11-19 Uhr unter der Rufnummer 030-544 85800 erreichbar. Sollte ich nicht im Studio sein ist während dieser Zeit eine Anrufleiterleitung geschaltet.
Beratungen finden in der Regel um 13:00 Uhr sowie ab 18:30 Uhr statt.
Ich werde oft gefragt:
„Was kostet ein Tattoo in der Größe x mal y cm oder ist nur was Kleines…“
Grundsätzlich gilt:
Preisinformationen werden nur im Studio nach einem persönlichen Gespräch vergeben! Der Preis eines Tattoos ist von vielen Faktoren abhängig und daher nicht pauschalisierbar.
Da es leider immer wieder einige Leute gibt, die Ihre Termine nicht wahrnehmen, ist es notwendig eine Anzahlung für Tattoo Termine zu nehmen. Meine Vorarbeiten kosten Geld. Zeichnungen anfertigen, Arbeitsbereich desinfizieren sowie das Vorbereiten des gesamten Arbeitsplatzes ist kostenaufwändig, deshalb habt bitte Verständnis dafür, das ich diesen Weg gehen muß.
Die Anzahlung für Termine beträgt 50 Euro und wird, bei mehreren Sitzungen, mit der lezten Sitzung verrechnet.
Bei nicht einhalten eines Termins, ohne vorherige Absage (2 Tage vorher), verfällt die Anzahlung und eventuelle Folgetermine verfallen.
Damit dein Tattoo am Ende auch richtig gut aussieht, kannst Du es dir innerhalb eines Jahres bei uns kostenlos nachstechen lassen. Das heißt, wenn während des Heilprozesses dein Bild erheblich blasser wird oder sogar einige Stellen ganz unter Farbverlust leiden sollten, wird dein Tattoo selbstverständlich überarbeitet. Solltest Du dir also nicht sicher sein, ob bei dir alles O.K. ist, dann ruf mich bitte an, wir vereinbaren einen Termin und schauen uns das Tattoo noch einmal an und gebe dir dann bei Nachstechbedarf einen Termin zum Ausbessern.
Um bei mir tätowiert zu werden, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein. Desweiteren ist es erforderlich, dass ein Erziehungsberechtigter zum Beratungsgespräch sowie zur Vertragsunterzeichnung anwesend ist. Zur Vertragsunterzeichnung müssen die Lichtbildausweise des anwesenden Erziehungsberechtigten und des Jugendlichen vorgelegt werden. Die alleinige Vorlage einer Einverständniserklärung reicht nicht aus.
Bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres werden folgende Körperstellen von mir nicht tätowiert:
-Hals
-Dekoletté
-Gesicht
-Hände
-Handgelenke
-Unterarme
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